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   VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14   

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https://dejure.org/2014,40338
VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14 (https://dejure.org/2014,40338)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.11.2014 - 12 A 27/14 (https://dejure.org/2014,40338)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. November 2014 - 12 A 27/14 (https://dejure.org/2014,40338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 33 Abs 1 BBG, § 119 BGB, § 123 BGB
    Anspruch auf Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis nach einseitig fehlgeschlagenem Deal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis nach einem einseitig fehlgeschlagenen Deal

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1254/04
    Auszug aus VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14
    Es kann in diesem Zusammenhang auch nicht als unzulässiges Überraschungsangebot oder gar als nicht zu rechtfertigende Ausnutzung der Arglosigkeit des Klägers angesehen werden, wenn ihm sein Dienstherr bei gleichzeitigem Verzicht auf eine straf- und disziplinarrechtliche Ahndung seiner Dienstpflichtverletzungen mit Blick auf einen folgenden beruflichen Neuanfang das unverzügliche Ausscheiden aus dem Dienst im Wege eines freiwilligen Entlassungsverfahrens nahe legt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2004 - 2 ME 1254/04 - NVwZ-RR 2006, 197).

    Weder die Entlassung vor Ablauf der 2-Wochenfrist noch die Annahme des Entlassungsantrags verletzen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht nach § 78 BBG (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2004 - 2 ME 1254/04 - NVwZ-RR 2006, 197).

    Eine lückenlose Kontrolle ist nicht möglich und muss weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2004 - 2 ME 1254/04 - NVwZ-RR 2006, 197, 198).

  • BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Veruntreuung durch einen Postbeamten -

    Auszug aus VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14
    Wer die Vertrauensgrundlage für den Postbetrieb zerstört, kann nach ständiger disziplinargerichtlicher Rechtsprechung nicht im Beamtenverhältnis verbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.05.1998 - 1 D 45/97 - m.w.N., zit.n.Juris).
  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66

    Arglistige Täuschung des Antragsstellers - Berufung in das Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14
    Zwar ist die Anfechtungserklärung wegen Irrtums oder widerrechtlicher Drohung analog §§ 119, 123 BGB unverzüglich gemäß § 121 Abs. 1 BGB erfolgt (zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 10.12.1970 - II C 5.66 - BVerwGE 37, 19 ff.).
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 48/80

    Zahlungsanspruch wegen Anfechtung eines Abfindungsvertrages und

    Auszug aus VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14
    Der Erklärende unterlag keiner Fehlvorstellung über den objektiven, rechtlich wirksamen Inhalt seiner Erklärung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 08.05.1980 - IVa ZR 48/80 -, WM 1980, 875, 876).
  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 138.62

    Kündigung durch Kenntnis von der Absendung eines Entlassungsantrages -

    Auszug aus VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14
    Die Annahme eines in starker seelischer Erregung gestellten Antrags kann zwar gegen die Fürsorgepflicht verstoßen (VGH Kassel vom 22.06.1951 - OS 281/51-, DVBl 1951, 738; BVerwG, Urteil vom 20.11.1964 - VI C 138.62 -, BVerwGE 20, 35).
  • VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3070/00

    Rechtmäßigkeit einer selbst beantragten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14
    Jedoch stellt weder das nachdrückliche Vorhalten eines Straf- oder Disziplinarverfahrens (Hess. VGH, vom 22.06.1951 - VGH O S 28/51 - NJW 1952, 159) noch die Ankündigung, die Entlassung des Klägers von Amts wegen einzuleiten (VG Göttingen, Urteil vom 20.03.2002 - 3 A 3070/00 -, Juris-Rn. 26), eine widerrechtliche Drohung dar wenn der Dienstherr die Entlassung des Beamten ernsthaft in Erwägung ziehen durfte (OVG Berlin, Urteil vom 29.06.1999 - 4 B 11/97 - Juris-Rn. 39).
  • VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 14.621

    Fehlende Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten

    Nach dem Wirksamwerden der Entlassungsverfügung ist jedoch - auch mit Zustimmung der Beklagten - keine Rücknahme des Entlassungsantrags mehr möglich, weil dieser sich dann erledigt hat (Plog/Wiedow, § 33 BGB Rn. 15; Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, § 23 BeamtStG Rn. 52; Reich, BeamtStG, § 23 Rn. 9; VG Schleswig, U.v. 7.11.2014 - 12 A 27/14 - juris Rn. 34).

    Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht kann es dem Dienstherrn gebieten, einen Entlassungsantrag nicht anzunehmen, wenn der Beamte sich bei Antragstellung erkennbar in einem Zustand heftiger seelischer Erregung befindet oder außergewöhnliche Umstände ihn zur Antragstellung veranlasst haben und bei verständiger Würdigung anzunehmen ist, dass er den Antrag bei vernünftiger oder reiflicher Überlegung nicht gestellt hätte (st. Rspr., z.B. VG Schleswig, U.v. 7.11.2014 - 12 A 27/14 - juris Rn. 33; VG Bayreuth, U.v. 17.5.2013 - B 5 K 11.1032 - juris Rn. 38; VG Gelsenkirchen, U.v. 28.9.2010 - 12 K 5527/08 - juris Rn. 29; OVG NRW, B.v. 11.10.2004 - 1 B 1764/04 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, B.v. 23.12.2004 - 2 ME 1245/04 und 2 ME 1254/04 - juris; Battis, BBG, § 33 Rn. 3).

  • VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4

    Landesbeamter, Beamtenverhältnis auf Widerruf, Entlassung, Entlassungsantrag,

    Die zur Begrenzung der freien Rücknehmbarkeit der Entlassungserklärung in Art. 57 Abs. 1 Satz 2 BayBG geregelte Zweiwochenfrist begründet keine Verpflichtung des Dienstherrn, über einen Entlassungsantrag innerhalb dieser Frist keine Entlassungsentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.1984 - 2 C 12.84 - ZBR 1985, 204; VG Schleswig, U.v. 7.11.2014 - 12 A 27/14 - juris Rn. 34; Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, Stand November 2017, § 33 Rn. 15; Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, § 33 Rn. 3).

    Ebenso sind nach Aktenlage keine Hinweise dafür erkennbar, dass sich der Antragsteller durch außergewöhnliche Umstände veranlasst sah, den Entlassungsantrag zu stellen und bei verständiger Würdigung anzunehmen war, dass er den Antrag bei vernünftiger und reiflicher Überlegung nicht gestellt hätte (vgl. hierzu OVG NW, B.v. 11.10.2004 - 1 B 1764/04 - juris Rn. 5; VG Schleswig, U.v. 7.11.2014 - 12 A 27/14 - juris Rn. 33).

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